Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für alle Verträge zwischen grovenithari, Friedrichstraße 88, 10117 Berlin (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) und seinen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Finanzprüfung.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.

2.2 Der Vertrag kommt durch die Annahme des vom Auftragnehmer erstellten Angebots durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail oder durch konkludentes Handeln erfolgen.

2.3 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot des Auftragnehmers, diesen AGB und etwaigen ergänzenden schriftlichen Vereinbarungen der Parteien.

3. Leistungen

3.1 Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich der Finanzprüfung, insbesondere:

  • Jahresabschlussprüfung
  • Interne Revision
  • Forensische Prüfung und Compliance-Beratung

3.2 Die konkreten Leistungen werden im jeweiligen Angebot bzw. in der jeweiligen Auftragsbestätigung festgelegt.

3.3 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den aktuellen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) und unter Beachtung der relevanten gesetzlichen Bestimmungen.

3.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Dritter zu bedienen.

3.5 Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sondern lediglich die vereinbarten Dienstleistungen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen zu unterstützen und alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen.

4.2 Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung stellen.

4.3 Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der dem Auftragnehmer für alle Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags zur Verfügung steht und befugt ist, die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen.

4.4 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, hat der Auftragnehmer das Recht, die Leistungserbringung bis zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten auszusetzen. Hierdurch entstehende Mehrkosten und Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Vergütung für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der jeweiligen Auftragsbestätigung.

5.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.

5.3 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

5.4 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

6. Gewährleistung

6.1 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und unter Beachtung der aktuellen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW).

6.2 Sollten die Leistungen des Auftragnehmers mangelhaft sein, wird der Auftraggeber dies unverzüglich schriftlich rügen. Der Auftragnehmer hat das Recht, die Leistung nachzubessern.

6.3 Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

7. Haftung

7.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

7.2 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

7.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

7.4 Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers besteht nicht.

7.5 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Auftragnehmers.

8. Kündigung

8.1 Der Vertrag kann von jeder Partei jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • eine Partei gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt;
  • über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird;
  • der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung in Verzug gerät.

8.2 Die Kündigung bedarf der Schriftform.

8.3 Im Falle einer Kündigung hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen. Sofern die Kündigung nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, hat dieser zusätzlich Anspruch auf Ersatz der Kosten, die ihm aus Anlass und zum direkten Zweck der Durchführung des gekündigten Auftrags entstanden sind und im Rahmen einer anderweitigen Verwendung nicht eingespart werden können.

9. Vertraulichkeit

9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Dauer des Vertrages hinaus.

9.2 Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber als Referenz nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widersprochen hat.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

10.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.


Stand: 21.08.2025
grovenithari
Friedrichstraße 88
10117 Berlin
Deutschland